Norwegen

Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen:
Für Sportboote und deren Besatzung, die aus einen Schengenbeitrittsland nach Norwegen einreisen wird nicht verlangt, dass diese genehmigte Grenzübergangsstellen anlaufen müssen.
Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten und benötigen zum Aufenthalt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder der Eintrage in den Reisepass eines Elternteils.
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten mit Reisepass einreisen und vor Ablauf der drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Königlich Norwegische Botschaft in Berlin.
Hund und Katze
Bei der Einreise muss eine besondere tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muß aber wieder ausgeführt werden.
Lebens- und Genussmittel
Personen ab 18 Jahren:
Zollfrei zum Verbrauch bleiben außerdem:
1 l Wein und 1 l Spirituosen (maximal 60 Vol.-%) und 2 l Bier
- oder -
2 l Wein und 2 l Bier
Bei Personen ab 20 Jahren:
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 60 Vol.-% dürfen nicht eingeführt werden.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g andere Tabakwaren (ab 18 Jahren).
Für duty-free eingekaufte Waren gelten andere Beschränkungen.
Insgesamt sind Waren bis zu einem Wert von 5000 NOK abgabenfrei.
Ein und Ausfuhr von Landeswährung unbegrenzt. Einfuhr von Fremdwährung unbegrenzt. Übersteigt der gesamte Währungsbetrag bei der Einfuhr den Gegenwert von mehr als 25.000 Nkr. ist eine Deklaration vorgeschrieben. Ausfuhr von Fremdwährung ist in Höhe des eingeführten bzw. deklarierten Betrages gestattet
Impfungen:
Es gibt keine Impfvorschriften. Empfehlenswert sind Impfungen wie Diphtherie, Tetanus und Hepatitis A,B
Führerscheine:
Der Skipper muss im Besitz des amtlichen Sportbootführerschein-See sein. Es empfiehlt sich außerdem, den Chartervertrag bei sich zu haben.
Navigation:
Alle Gebiete der Ostsee sind gut betonnt.
Besondere Hinweise:
Bei einer Charteryacht ist auf eine Abnahme durch das Wasser- und Schifffahrtsamt zu achten.