
Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen:
Für Sportboote und deren Besatzung, die aus einen Schengenbeitrittsland nach Dänemark einreisen wird nicht verlangt, dass diese genehmigte Grenzübergangsstellen anlaufen müssen.
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten 16 Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweiss oder mit Eintrag in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Für Hunde und Katzen ist eine Tollwut-Impfung vorgeschrieben.
Urlauber dürfen Waren für den persönlichen Bedarf unbegrenzt einführen; nur für wenigen Waren aus EU-Ländern bestehen Obergrenzen für Abgabenfreie Einfuhr.
1,5 l Hochprozentiges mit über 22% Alkohol und 300 Zigaretten oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak sind die noch bestehenden Grenzen.
keine Devisenbegrenzungen.
Impfungen
Es gibt keine Impfvorschriften. Empfehlenswert sind Impfungen wie Diphtherie, Tetanus und Hepatitis A,B
Führerscheine:
Der Skipper muss im Besitz des amtlichen Sportbootführerschein-See sein. Es empfiehlt sich außerdem, den Chartervertrag bei sich zu haben.
Behörden:
Alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt. Eine Bootshaftpflicht ist nicht vorgeschrieben.
Navigation:
Alle Gebiete der Ostsee sind gut betonnt.
Besondere Hinweise:
Alle Yachthäfen erheben Liegegebühren. Dingis sind nicht erforderlich.
Bei einer Charteryacht ist auf eine Abnahme durch das Wasser- und Schifffahrtsamt zu achten.
Rettungswestenpflicht für alle Personen an Bord.
Jetskiverbot auf Binnengewässern und in Naturschutzgebieten