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Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen:
Für Sportboote und deren Besatzung, die aus einen Schengenbeitrittsland nach Schwede einreisen wird nicht verlangt, dass diese genehmigte Grenzübergangsstellen anlaufen müssen. Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis sowie vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich. Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 2 Monate gültig sein. Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.
Für Hunde und Katzen ist eine Tollwut-Impfung vorgeschrieben.
Auch wenn die routinemäßigen Grenzkontrollen Ende März weggefallen sind, gelten nach wie vor noch gewisse Zollbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Waren nach Schweden. Diese wurden zum 1. Januar 2003 für EU-Urlauber, die nach Schweden reisen, weiter gelockert.
Momentan sind pro Person erlaubt: • 64 (bisher 32) Liter Bier • 52 (bisher 26) Liter Wein • 5 (bisher 1) Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) • 6 Liter Dessertwein (Alkoholgehalt über 15% jedoch unter 22%, sowie Schaumweine) • 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 550 g Tabak
keine Devisenbegrenzungen.
Impfungen:
Es gibt keine Impfvorschriften. Empfehlenswert sind Impfungen wie Diphtherie, Tetanus und Hepatitis A,B
Führerscheine:
Der Skipper muss im Besitz des amtlichen Sportbootführerschein-See sein. Es empfiehlt sich außerdem, den Chartervertrag bei sich zu haben.
Behörden:
Alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt.
Navigation:
Alle Gebiete der Ostsee gut betonnt.
Besondere Hinweise:
Alle Yachthäfen erheben Liegegebühren. Dingis sind nicht erforderlich.
Bei einer Charteryacht ist auf eine Abnahme durch das Wasser- und Schifffahrtsamt zu achten.
Polen

Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen:
Impfungen:
Es gibt keine Impfvorschriften. Empfehlenswert sind Impfungen wie Diphtherie, Tetanus und Hepatitis A,B. Es empfiehlt sich saisonal eine FSME - Impfung.
Führerscheine:
Der Skipper muss im Besitz des amtlichen Sportbootführerschein-See sein. Es empfiehlt sich außerdem, den Chartervertrag bei sich zu haben.
Navigation:
Alle Gebiete der Ostsee gut betonnt.
Besondere Hinweise:
Bei einer Charteryacht ist auf eine Abnahme durch das Wasser- und Schifffahrtsamt zu achten.

Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen:
Für Sportboote und deren Besatzung, die aus einen Schengenbeitrittsland nach Finnland einreisen wird nicht verlangt, dass diese genehmigte Grenzübergangsstellen anlaufen müssen. Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Finnland einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich. Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 2 Monate gültig sein.
Auch wenn die routinemäßigen Grenzkontrollen weggefallen sind, gelten nach wie vor noch gewisse Zollbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Waren nach Finnland. Diese wurden zum 1. Januar 2003 für EU-Urlauber, die nach Schweden reisen, weiter gelockert.
Momentan sind pro Person erlaubt: • 15 Liter Bier • 5 Liter Wein • 1 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) • 300 Zigaretten
keine Devisenbegrenzungen.
Impfungen:
Es gibt keine Impfvorschriften. Empfehlenswert sind Impfungen wie Diphtherie, Tetanus und Hepatitis A,B
Führerscheine:
Der Skipper muss im Besitz des amtlichen Sportbootführerschein-See sein. Es empfiehlt sich außerdem, den Chartervertrag bei sich zu haben.
Behörden:
Alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt.
Navigation:
Alle Gebiete der Ostsee sind gut betonnt.
Besondere Hinweise:
Bei einer Charteryacht ist auf eine Abnahme durch das Wasser- und Schifffahrtsamt zu achten.
Norwegen

Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen:
Für Sportboote und deren Besatzung, die aus einen Schengenbeitrittsland nach Norwegen einreisen wird nicht verlangt, dass diese genehmigte Grenzübergangsstellen anlaufen müssen.
Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten und benötigen zum Aufenthalt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder der Eintrage in den Reisepass eines Elternteils.
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten mit Reisepass einreisen und vor Ablauf der drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Königlich Norwegische Botschaft in Berlin.
Hund und Katze Bei der Einreise muss eine besondere tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muß aber wieder ausgeführt werden.
Lebens- und Genussmittel
Personen ab 18 Jahren: Zollfrei zum Verbrauch bleiben außerdem: 1 l Wein und 1 l Spirituosen (maximal 60 Vol.-%) und 2 l Bier - oder - 2 l Wein und 2 l Bier
Bei Personen ab 20 Jahren: Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 60 Vol.-% dürfen nicht eingeführt werden.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g andere Tabakwaren (ab 18 Jahren).
Für duty-free eingekaufte Waren gelten andere Beschränkungen.
Insgesamt sind Waren bis zu einem Wert von 5000 NOK abgabenfrei.
Ein und Ausfuhr von Landeswährung unbegrenzt. Einfuhr von Fremdwährung unbegrenzt. Übersteigt der gesamte Währungsbetrag bei der Einfuhr den Gegenwert von mehr als 25.000 Nkr. ist eine Deklaration vorgeschrieben. Ausfuhr von Fremdwährung ist in Höhe des eingeführten bzw. deklarierten Betrages gestattet
Impfungen:
Es gibt keine Impfvorschriften. Empfehlenswert sind Impfungen wie Diphtherie, Tetanus und Hepatitis A,B
Führerscheine:
Der Skipper muss im Besitz des amtlichen Sportbootführerschein-See sein. Es empfiehlt sich außerdem, den Chartervertrag bei sich zu haben.
Navigation:
Alle Gebiete der Ostsee sind gut betonnt.
Besondere Hinweise:
Bei einer Charteryacht ist auf eine Abnahme durch das Wasser- und Schifffahrtsamt zu achten.

Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen:
Beträge ab 10.000EUR sind anmeldepflichtig
Impfungen:
Keine.
Reviere:
Die Mecklenburgischen und Märkischen Binnengewässer bilden das größte zusammenhängende Wassersportgebiet Mitteleuropas. Die Länge der befahrbaren Wasserstraßen beträgt ca. 2.500 km. Das Revier erstreckt sich im Nord-Westen von Dömitz und Schwerin über die Müritz-Elbe Wasserstraße in Richtung der Mecklenburgischen Großseen (z.B. Müritz, Plauer See) sowie der Mecklenburgischen Kleinseenplatte. Das weit verzweigte Netz dieser Seenlandschaft bietet Wassersportlern alle erdenklichen Möglichkeiten - diese Gewässer sind in ihrer Schönheit kaum zu übertreffen. Von den weit über 300 Seen sind fast 100 durch natürliche Flussläufe oder Kanäle miteinander verbunden und größtenteils auch befahrbar. Hier finden Sie in jedem See ideale Anker- und Badeplätze. Weiter fährt man über die Obere - Havel-Wasserstraße sowie andere Hauptwasserstraßen in Richtung der Hauptstadt Berlin. Auf dieser Strecke gibt es ebenfalls viele Nebengewässer, die wenig befahren und daher besonders reizvoll sind. Auf den bekannten Flüssen Havel und Spree geht es durch Berlin, vorbei am Reichstag, Dom und Palast der Republik und weiter in Richtung Potsdam und Brandenburg oder im Südosten bis an den Rand des Spreewaldes. Scharmützelsee, Schwielochsee sowie die Rüdersdorfer Gewässer sind besonders beliebte Wassersport-Reviere. Ursprüngliche Landschaften bieten dem Naturliebhaber ein traumhaftes Revier für einen Bootsurlaub. Wild- und pilzreiche Wälder, unzählige fischreiche Seen, versteckte Tümpel und Teiche, alte Herrenhäuser und verwunschene Schlösser stehen im Kontrast zu den größeren Städten wie Schwerin, Neustrelitz und der Hauptstadt.
Führerscheine:
Amtlicher Sportbootführerschein Binnen.
Wind +Wetter:
Es herrscht ein kontinentales Klima. Bei starken Winden sind die größeren Seen mit äußerster Vorsicht zu befahren.
Navigation:
Anhand von Gewässerkarten.
Besondere Hinweise:
Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren stetig verbessert. Heute gibt es bereits viele Marinas und Anlegemöglichkeiten. Charterboote sollten speziell für dieses Revier ausgestattet sein; es eignen sich Boote mit geringem Tiefgang und wenig Wellenschlag sowie großen Fäkalientanks. Amtlicher Sportbootführerschein Binnen ist erforderlich. Für ausländische Staatsbürger gilt die Regelung des entsprechenden Heimatlandes.
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